Art und Rasse des Tieres
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Insbesondere bei Hunden spielt die Rasse eine Rolle, da einige Rassen als aggressiv
oder gefährlich eingestuft werden. Die Haltung solcher Rassen ist generell nicht erlaubt. |
Anzahl der Tiere
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Bei einer größeren Anzahl von Tieren kann der Vermieter eine Genehmigung verweigern,
da dies als untypisch für eine Wohnung angesehen werden kann. |
Schutz der Mitbewohner
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Tiere, die durch ihre Größe, Lautstärke oder ihr Verhalten das Wohnen beeinträchtigen könnten, bedürfen einer besonderen Prüfung. Auch allergische Reaktionen der Nachbarn können ein Kriterium sein.
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Haltungsvoraussetzungen
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Der Vermieter prüft, ob die Wohnung und ihre Ausstattung die notwendige Sicherheit und Lebensqualität für das Tier und die Nachbarn gewährleisten können. Dabei können neben der
Größe der Wohnung auch die baulichen Gegebenheiten (z. B. Treppenhäuser, Außenbereiche) eine Rolle spielen. |
Wiederholte Ruhestörung
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Insbesondere Hunde, die übermäßiges Bellen zeigen, können ein Grund für den Widerruf sein, wenn sich Nachbarn beschweren und eine Besserung nicht erreicht wird.
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Verunreinigungen
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Tritt das Tier regelmäßig im Treppenhaus oder auf gemeinschaftlichen Flächen auf und
hinterlässt Verunreinigungen, kann die Genehmigung entzogen werden, falls der Halter die Reinigungspflicht nicht erfüllt. |
Aggressives Verhalten
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Zeigt das Tier aggressives Verhalten gegenüber anderen Bewohnern oder Besuchern,
so kann das Mietverhältnis gefährdet sein. Der EBV setzt in solchen Fällen zunächst auf Gespräche, bevor rechtliche Schritte in Erwägung gezogen werden. |
Leinenpflicht
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In gemeinschaftlich genutzten Bereichen wie Treppenhäusern, Fluren und Grünanlagen
müssen Hunde stets an der Leine geführt werden. |
Reinigungspfllicht
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Tierhalter sind verpflichtet, eventuelle Hinterlassenschaften sofort zu entfernen.
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Einhaltung der Ruhezeiten
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In den allgemeinen Ruhezeiten (in der Regel zwischen 22 Uhr und 6 Uhr sowie von 13 Uhr bis 15 Uhr) muss dafür gesorgt werden, dass keine Lärmbelästigung durch die Tiere entsteht.
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Nagetiere wie Hamster, Meerschweinchen und Kaninchen
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Fische in Aquarien mit haushaltsüblicher Größe
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Vögel wie Wellensittiche oder Kanarienvögel in artgerechten Käfigen
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Begrenzung der Anzahl
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Selbst Kleintiere sollten nur in haushaltsüblicher Anzahl gehalten werden. Eine übermäßige Anzahl kann zu Lärm und Geruchsbelästigungen führen, die das Wohl der Nachbarn beeinträchtigen könnten.
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Artgerechte Pflege
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Die artgerechte Haltung ist nicht nur im Sinne des Tieres geboten, sondern auch, um
hygienischen Problemen vorzubeugen. Terrarien, Aquarien und Käfige sollten regelmäßig gereinigt werden, um Gerüche und Gesundheitsrisiken zu vermeiden. |
Genehmigungspflicht
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Diese Tierarten sind grundsätzlich genehmigungspflichtig, da sie bei Nachbarn ein
erhöhtes Unbehagen hervorrufen können und spezielle Sicherheitsanforderungen erfüllen müssen. |
Schutzmaßnahmen
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Das Terrarium muss sicher verschließbar und stabil sein, um ein Entweichen der Tiere zu verhindern.
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