Sehr geehrte Mieterinnnen und Mieter,
im Hinblick auf die bevorstehende Winterzeit und möglichem Schneefall und Eisglätte, müssen wir nochmals auf den Mietverrag und die Hausordnung hinweisen,
insbesondere auf die Verpflichtung zur Schneeräumung und Eisbeseitigung durch die jeweiligen Mietparteien.
Gemäß den Bestimmungen im Mietvertrag / Hausordnung sind
alle Mieter gleichermaßen verpflichtet,
die Schneeräumung und Eisbeseitigung im einvernehmlichen Wechsel oder nach Schneeräumungsplan auszuführen.
Lediglich in den Objekten – wo ein externer Winterdienst beauftragt ist – sind die Mieter davon befreit.
Die Erfüllung der mietvertraglichen Pflichten zur Hausreinigung, Schnee- u. Eisbeseitigung sind keine höchstpersönliche Pflichten, das bedeutet, dass diese Arbeiten nicht nur durch den Mieter selbst vorgenommen werden müssen. Es steht jedem Mieter frei, diese Arbeiten Dritten zu übertragen, z.B. Fachunternehmen, Freunde, Familienangehörige oder auch einem Nachbarn.
Aus diesem Grund können wir keinen Mieter aus diesen Pflichten entlassen. Wenn diese Arbeiten, aus welchen Gründen auch immer, nicht selbst ausgeführt werden können, erwarten wir, dass die notwendige Schnee- und Eisbeseitigung durch Dritte ordnungsgemäß ausgeführt wird.
Wir gehen davon aus, dass Sie nach diesen Hinweisen Verständnis für die Rechtslage haben und erwarten von allen Mietern, dass ein reibungsloser Ablauf durchgehend gewährleistet wird.