Die Eisenbahner-Bauverein eG als Vermieter speichert in dieser Funktion Angaben zu ihren Mitgliedern und Mietern. Hier handelt es sich um notwendige Angaben zur Durchführung der Mietverhältnisse. Die durch das Zensus-Gesetz (ZensG) 2021 angeordnete einmalige Übermittlung u.a. von Bewohnernamen an die statistischen Ämter des Bundes und der Länder im Jahr 2021 geht über die gewöhnliche Durchführung des Mietverhältnisses hinaus, ist jedoch gesetzlich veranlasst und daher gedeckt durch Artikel 6 der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO).
Das ZensG 2021 verpflichtet Vermieter u.a. auch, Auskunft über bestimmte Merkmale der vermieteten Wohnung zu geben.
Aus datenschutzrechtlicher Sicht kann diese geforderte Übermittlung der Daten als Änderung des Verarbeitungszwecks bewertet werden, da die Daten für einen anderen Zweck weiterverarbeitet werden, als für den sie vom Vermieter ursprünglich gespeichert werden.
Aus diesem Grund informieren wir Sie hiermit gemäß Artikel 13 DSGVO über die Weitergabe Ihrer Mieterdaten zu statistischen Zwecken an die statistischen Ämter des Bundes und der Länder – hier insbesondere IT-NRW.