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  1. AWISTA Sperrmüll-Service

  2. Foto: AWISTA GmbH, Düsseldorf
  1. Beim Sperrmüll-Service der AWISTA können Sie Sperrmüll, Altholz aus dem Sperrmüll und sperrige Elektro- und Elektronikgeräte zur Abholung anmelden. Bitte stellen Sie diese drei Fraktionen getrennt voneinander bereit, da sie von drei verschiedenen Fahrzeugen abgeholt werden.

    Der kostenlose Sperrmüll-Service gilt nur für Düsseldorfer Privathaushalte und nur für Mengen bis zwei Kubikmeter. Für das Abholen größerer Mengen und für Sperrmüll aus Gewerbebetrieben müssen Gebühren/Entgelte entrichtet werden. 

    1. Für die Abholung ist immer eine Anmeldung erforderlich:

    2. telefonisch, per Fax
    3. persönlich im Kundenzentrum

    4. Bitte geben Sie bei der Anmeldung an, was abgeholt werden soll. Der Abholtermin wird Ihnen telefonisch oder schriftlich mitgeteilt. 

    1. Kontakt Sperrmüll-Service 
    2. Telefon: 0211 - 830 992 22
      Mo. bis Fr. / 7.00 - 16.00 Uhr 

    3. Kundenzentrum
    4.  
      Höherweg 100 
      40233 Düsseldorf

    5. Öffnungszeiten:
    6.  
      Mo bis Do 8.00-17.00 Uhr, 
      Fr 8.00-14.00 Uhr 

    7. ÖPNV: 
    8.  
      U 75 Kettwiger Straße; 
      Bus 725 / 734 / 738 Höherweg, 
      Straßenbahn 706 Stadtwerke / Düsselstrand 

    9. Das Kundenzentrum ist barrierefrei erreichbar.


  2. Was ist Sperrmüll?

  3. Zum Sperrmüll gehören sperrige Gegenstände aus der Haushaltseinrichtung, wie: 

    Autokindersitze Besen, Bettgestelle, Bilder/Bilderrahmen, Bügelbretter Eimer Fahrräder, Fahrradkörbe, Fußbodenbeläge (gerollt) Garderoben, Gartengeräte, Gartenmöbel, Gartengrill Handrasenmäher, Holzkisten (leer), Hundekörbe Kellerregale, Kettcars, Kinderroller, sperriges Kinderspielzeug, Kinderwagen, Kisten (leer), Kleiderständer, Kleintierkäfige, Koffer Lampenschirme, Lattenroste, Leitern, Liegen, Liegestühle, Linoleumboden (gerollt) Matratzen, Möbel Öfen (keine Nachstromspeicheröfen) Polstermöbel, Projektionsleinwände Regale, Rollos Sandkästen (zerlegt), Schaufeln, Schlitten, Schränke, Schubkarren, Sessel, Skier, Sofas, Spülen, Spiegel, Stühle Tennisschläger, Teppiche und Teppichboden (gerollt), Tierkäfige, Tische, Tischtennisplatten Vogelkäfige Waschkörbe, Wäschespinnen, Wäscheständer Zelte


  4. Nicht zum Sperrmüll gehören: 

  5. Gefüllte Säcke und Kartons mit Kleinteilen und Papier sperrige Teile, die wegen ihrer Ausmaße (größer als 1,40 x 2,00 ) nicht in den Sperrmüllwagen passen oder die wegen ihres Gewichts von zwei Personen nicht mehr getragen werden können Bauelemente wie Waschbecken, Türen und Fenster Bauschutt und Renovierungsabfälle (z.B. Tapeten, Laminat und anderes Bauholz, Heizkörper) asbesthaltige Nachtstromspeicheröfen und andere asbesthaltige Gegenstände oder Mineralwolle behandelte Hölzer für den Außenbereich (Gartenzäune, Trennwände) Farben, Lacke und andere Schadstoffe

  6. Informationen über den richtigen Entsorgungsweg erhalten Sie telefonisch. 


  7. Privathaushalte - Entrümpelung 
  8. Was sind sperrige Elektro- und Elektronikgeräte? 

  9. Zu den sperrigen Elektro- und Elektronikgeräten gehören: Elektrische Haushaltsgroßgeräte, z.B. Herde, Spül- und Waschmaschinen, Kühlschränke sperrige Geräte der Unterhaltungs- und Informationselektronik, z.B. Fernseher, Computer, Monitore sonstige sperrige Haushaltselektrogeräte, z.B. Staubsauger, Nähmaschinen, Mangeln, Radiatoren sperrige elektrische Werk- und Spielzeuge sperrige elektrische Freizeit- und Sportgeräte

  10. Was ist Altholz? 

  11. Seit 2008 wird Altholz aus dem Sperrmüllgetrennt gesammelt und der Verwertung zugeführt. Zum Altholz gehören: Möbel und sonstige Einrichtungsgegenstände aus Holz, auch lackiert oder kunststoffbeschichtet, z.B. Schränke, Tische, Bänke, Stühle, Bettgestelle, Regale ohne größere Metallteile (z.B. Metallbeine von Stühlen) ohne Spiegel oder Glas ohne Polster. Nicht zum Altholz gehören: Bauholz (z.B. Dachlatten, Deckenverkleidungen, Dielen, Parkett, Laminat) sowie Gartenbauhölzer (z.B. Palisaden, Pergolen, Eisenbahnschwellen), Fenster und Türen. 

  12. Wie muss Sperrmüll zur Abholung bereitgestellt werden? 

  13. Der angemeldete Sperrmüll / das Altholz / die sperrigen Elektro- und Elektronikgeräte sind am Abfuhrtag bis 6.00 Uhr zu ebener Erde auf dem Grundstück gut sichtbar und leicht erreichbar bereitzustellen. Falls dies nicht möglich ist, sind die Abfälle im öffentlichen Straßenraum in verkehrssicherer, nicht behindernder Weise frühestens ab 20.00 Uhr des Vortages bereitzustellen.  Das Altholz sowie die sperrigen Elektro- und Elektronikgeräte werden von separaten Fahrzeugen abgeholt und müssen deshalb getrennt vom übrigen Sperrmüll bereitgestellt werden. 

    Die Bestellerin/der Besteller ist für den Zustand des Sperrmülls (keine Verkehrsgefährdung, Abtransport ohne Schwierigkeiten und Zeitverlust) bis zum Einsammeln verantwortlich.
    1. Am einfachsten direkt online mit direkter Terminvergabe! Ohne Wartezeiten, ohne telefonieren - auch am Wochenende


  1. Gelbe Tonne - Was darf rein?