Der EBV sichert seinen Mitgliedern das Recht auf Inanspruchnahme von Dienstleistungen und Einrichtungen der Genossenschaft. Die Überlassung einer Wohnung begründet grundsätzlich ein dauerndes Nutzungsrecht für unsere Mitglieder. Eigentümer der Genossenschaft sind die Mitglieder. Aus diesem Grund wird sehr viel Wert auf Selbsthilfe, Selbstverwaltung und Selbstverantwortung gelegt.
Damit dies auch in Zukunft so bleibt, beteiligen sich die Mitglieder der Genossenschaft mit Geschäftsanteilen am Eigenkapital und schaffen durch diese Selbsthilfe die Voraussetzung für dauerhaft günstiges Wohnen zu angemessenen Preisen.
Da der Anteil der Eisenbahner jedoch immer geringer wird, hat sich die Genossenschaft längst für alle Menschen geöffnet.
Alle Mitglieder haben die gleichen Rechte und Pflichten, insbesondere das Recht, sich an den Wahlen zur Vertreterversammlung zu beteiligen. Die Vertreterversammlung wählt den Aufsichtsrat und dieser bestellt den Vorstand.